Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Apotheken

Hinterlegt von der Königlich Niederländischen Gesellschaft zur Förderung der Pharmacie (Koninklijke Nederlandse Maatschappij ter bevordering der Pharmacie) mit Sitz in Den Haag bei der Industrie und Handelskammer Haaglanden in Den Haag, und zwar erstmals am 11. Februar 2009 (40 409 373).

Anwendungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge in Bezug auf Kauf (einschließlich Fernabsatz), die Übergabe, Lieferung und Leihgabe von Produkten durch die Apotheke, deren Bezahlung nicht direkt (Giral- oder Bargeld) erfolgt.

Lieferbedingungen

2. Wenn ein Produkt nicht vorrätig ist und auf Wunsch des Patienten/Verbrauchers von der Apotheke bestellt bzw. zubereitet worden ist, ist der Patient/Verbraucher zur Abnahme des Produkts verpflichtet, es sei denn, ein Produkt entspricht nicht dem Vertrag im Sinne des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. Wenn die Apotheke ein Produkt als Leihgabe abgibt, ist eine Kaution in Höhe des Apothekenverkaufspreises zu zahlen. Diese Kaution wird zurückerstattet, wenn ein Produkt der Apotheke bei Ablauf des Leihvertrages in gutem Zustand zurückgegeben wird.

4. Produkte werden ausschließlich zwecks Vernichtung zurückgenommen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

Zahlungsbedingungen

5. Sofern sich die Apotheke zwecks Einzugs ihrer Forderung direkt an die Krankenversicherung des Patienten/Verbrauchers wendet, ist die Apotheke weiterhin berechtigt, von dem Patienten/Verbraucher die Bezahlung zu verlangen, sofern die Krankenversicherung nicht rechtzeitig für die Bezahlung des Gelieferten sorgt.
In einem solchen Fall hat der Patient/Verbraucher die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem die Apotheke eine Zahlungsaufforderung geschickt hat, vorzunehmen.

6. Wenn der Patient/Verbraucher eine Rechnung nicht rechtzeitig begleicht, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Patient/Verbraucher hat sodann Verzugszinsen zu zahlen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs entsprechen die Zinsen den gesetzlichen Zinsen. In anderen Fällen hat der Patient/Verbraucher monatlich Zinsen in Höhe von 1 % zahlen, wenn nicht die gesetzlichen Zinsen höher sind. In dem Fall sind die gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden von dem Zeitpunkt, zu dem der Patient/Verbraucher in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags berechnet.

7. Die Apotheke hat das Recht, die von dem Patienten/Verbraucher geleisteten Zahlungen in erster Linie mit den Kosten, dann mit den bereits fälligen Zinsen und schließlich mit der Hauptforderung und den laufenden Zinsen zu verrechnen.

8. Die Apotheke kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Patient/Verbraucher eine andere Reihenfolge für die Verwendung der Zahlung angibt. Die Apotheke kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen und Inkassokosten beglichen werden.

9. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

10. Wenn in dem Vertrag oder den ergänzenden Bedingungen nicht anders angegeben, sind die von dem Patienten/Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Widerrufsfrist beim Fernabsatz, oder falls es keine Widerrufsfrist gibt, innerhalb von vierzehn Tagen nach Abschluss des Vertrages zu begleichen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung einer Dienstleistung beginnt diese Frist an dem Tag nach Eingang der Bestätigung des Vertrages bei dem Patienten/Verbraucher.

Ausschluss des Rechts auf Widerruf des Kaufs innerhalb von vierzehn Tagen:
Das in Artikel 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Recht, den Kauf zu widerrufen und Produkte zurückzusenden, gilt nicht für Produkte:
– die schnell verderben oder begrenzt haltbar sind;
– die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht für eine Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung geöffnet wurde.

Letzteres gilt auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. Da Apotheken nicht kontrollieren können, auf welche Weise Arzneimittel bei den Kunden zu Hause gelagert worden sind, ist es nicht zulässig, Arzneimittel an andere Abnehmer weiterzugeben. Zurückgeschickte Arzneimittel müssen vernichtet werden. Eine Erstattung des Kaufbetrags ist bei diesen Produkten darum nicht möglich.

11. Bei dem Verkauf von Produkten an Patienten/Verbraucher darf der Patient/Verbraucher niemals zu einer Vorauszahlung von mehr als 50 % verpflichtet werden. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart worden ist, kann der Patient/Verbraucher keinerlei Anspruch hinsichtlich der Ausführung der Bestellung oder Erbringung der Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauszahlung erfolgt ist.

12. Der Patient/Verbraucher hat die Pflicht, der Apotheke Fehler in übermittelten oder genannten Zahlungsangaben unverzüglich zu melden.

13. Wenn der Patient/Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, hat er, nachdem ihn die Apotheke auf die fällige Bezahlung hingewiesen und ihm eine Frist von vierzehn Tagen eingeräumt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, nach nicht erfolgter Zahlung innerhalb dieser vierzehntägigen Frist auf den noch geschuldeten Betrag die gesetzlichen Zinsen zu zahlen, und die Apotheke ist berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15 % auf fällige Beträge bis 2.500 €, 10 % auf die nächsten 2.500 € und 5 % auf die nächsten 5.000 € und 1 % auf die nächsten 190.000 €.
Der Mindestbetrag an Inkassokosten beträgt 40 €. Die Apotheke kann zugunsten des Patienten/Verbrauchers von den genannten Beträgen und Prozentzahlen abweichen.

14. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises dienen die Apothekenrechnung und dazugehörige Verwaltungsdaten als vollständiger Beweis dafür, dass der Patient/Verbraucher zur Zahlung verpflichtet ist.

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

15. Auf die in Artikel 1 dieser Bedingungen genannten Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.

16. Alle Streitigkeiten jedweder Art, die einen unter diese Bedingungen fallenden Vertrag betreffen oder damit in Zusammenhang stehen, werden dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt. Das niederländische Recht ist anwendbar.

Fundstelle und Änderungen

17. Diese Bedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer Haaglanden hinterlegt.

18. Es gelten die dort hinterlegten aktuellen Bedingungen.

Erläuterung für den Patienten/Verbraucher zu den allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Zur Verdeutlichung der Rechte und Pflichten hat der Berufsverband niederländischer Apotheker, die Königlich Niederländische Gesellschaft zur Förderung der Pharmazie (Koninklijke Nederlandse Maatschappij ter bevordering der Pharmacie / KNMP) allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen aufgestellt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Ergänzung zu den allgemeinen Regeln des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Wenn die Apotheke mit Ihnen keine anderen Vereinbarungen getroffen hat, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sie als Patient/Verbraucher sind daran gebunden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn Sie bei der Apotheke auf Rechnung kaufen und nicht aufgrund von Vereinbarungen zwischen Ihrer Krankenversicherung und den Apotheken Ihrer Krankenversicherung (wie bei vielen Krankenversicherungen üblich) die Rechnung zuschicken. Wenn Ihre Krankenversicherung nicht zahlt, darf die Apotheke Sie um die Bezahlung bitten.

Diese Bedingungen werden Ihnen vor oder bei Abschluss eines Vertrages mitgeteilt. In vielen Fällen können Sie sich auch dadurch über den Inhalt der Bedingungen informieren, dass sie im Kundenraum der Apotheke aushängen oder auf der Website der Apotheke zu finden sind.

Die wichtigste Regel lautet, dass Rechnungen spätestens vierzehn Tage nach dem Rechnungsdatum beglichen sein müssen. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen, entstehen Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten. Auch wenn Sie etwas bei der Apotheke bestellt haben, das nicht vorrätig ist, sind Sie zur Abnahme und Bezahlung des Bestellten verpflichtet, es sei denn, die erhaltene Bestellung entspricht nicht dem, was Sie bestellt hatten.

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Serpha | 2024 © | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL858092207B01


Serpha ist eine Handelsbezeichnung der gesetzlich gegründeten Nij Apotheek B.V. Eingetragen in der Handelskammer unter 69986614
Serpha ist im CIBG-Register eingetragen. www.aanbiedersmedicijnen.nl
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